Frequently Asked Questions

Bitte geben Sie dem Klassenvorstand vor der Abwesenheit des/der Schüler*in Bescheid.
Falls Ihr Kind die Schule während des Schultages verlassen muss, geben Sie ihm bitte einen unterschriebenen Passierschein mit.

Am schnellsten können Sie eine Abwesenheit Ihres Kindes mit der WebUntisApp UntisMobile melden.

Alternativ geben Sie Ihrem Kind die Unterschriebene Entschuldigung für den Klassenvorstand mit.

Ist der/die Schüler*in krank, ersuchen wir bereits am ersten Tag der Krankheit um telefonische Meldung im Sekretariat. Geben Sie ihm/ihr bitte am ersten Tag des Schulbesuches danach dieses Formular mit: Entschuldigung.

Schüler*innen der Handelsakademie absolvieren im Laufe ihrer 5-jährigen Ausbildung ein Betriebspraktikum im Ausmaß von 300 Stunden.

Schüler*innen der Handelsschule im Laufe ihrer 3-jährigen Ausbildung ein Betriebspraktikum im Ausmaß von 150 Stunden.

Dazu zählen sowohl Tätigkeiten in Betrieben in Österreich wie auch Tage des Workplacements im Ausland. Die Absolvierung dieser Praktikumstage wird im Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. im Abschlussprüfungszeugnis am Ende der schulischen Ausbildung vermerkt.

An der VBS Hamerlingplatz wird die edu.card als elektronischer Schülerausweis ausgegeben. Ihr Chip dient zur Anmeldung an den Kopierstationen. Sie ist Schülerausweis, z.B. für das (Top-)Jugend-Ticket der Wiener Linien. Der Ausweis gilt mehrere Jahre. Sie müssen die edu.card am Ende ihrer Laufbahn bei uns wieder zurückgeben.

Bei Verlust bringen Sie bitte eine Verlustanzeige in das Sekretariat, sowie € 15,00 Neuausstellungskosten in bar.

Unsere Gemeinschaftsregeln dienen einem gedeihlichen Zusammenwirken von Schüler*innen und Lehrer*innen an unserer Schule.

Lesen Sie hier unsere Gemeinschaftsregeln.

Das Schulgeld ist vor Beginn des Schuljahres im Voraus zu bezahlen. Es wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, das Schulgeld in zwei gleichen Raten zu bezahlen: Jeweils bis 16. August und 15. Februar.

Das Schulgeld stellt ein Jahresentgelt dar und ist unabhängig von der Dauer des tatsächlichen Schulbesuches zur Gänze zu entrichten. Eine Aliquotierung, z.B. bei Beendigung des Vertrages während des Jahres, ist nicht möglich.

Österreichische Staatsbürger*innen und Gleichgestellte, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, haben Anspruch auf Schulbeihilfe, wenn sie:

  • sozial bedürftig sind,
  • einen günstigen Schulerfolg nachweisen,
  • die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben und
  • den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben.

Die Antragsformulare werden vom Klassenvorstand ausgeteilt.
Näherer Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums.

Sollten Sie eine Befreiung vom Sportunterricht für das gesamte Schuljahr benötigen, müssen Sie diese in den ersten 14 Tagen nach Schulbeginn beantragen.

Eine Befreiung für einzelne Sportstunden (z.B. nach einer Krankheit) kann nur maximal 14 Tage rückwirkend ausgestellt werden.

In jedem Fall ist für die Ausstellung der Befreiung die Schulärztin aufzusuchen.

Werden Unterrichtsstunden von anderen LehrerInnen gehalten oder müssen sie entfallen, erfahren Sie über unsere WebUntis-Seite. Lesen Sie mehr…

In diesem Fall ist von dem/der Schüler*in einen  Passierschein im Sekretariat zu holen und vor Verlassen des Schulgebäudes unter Angabe des Grundes vom Klassenvorstand bzw. stellvertretenden Klassenvorstand unterschreiben zu lassen.

Ein verspätetes Eintreffen im Unterricht wird grundsätzlich von dem/der jeweiligen Klassenlehrer*in im Klassenbuch vermerkt. Ab 10 Minuten Verspätung gilt die Stunde als ganze Fehlstunde.