Berufe

Laut Berufsausbildungsgesetz ersetzt die Reife- und Diplomprüfung der Handelsakademie die Lehrabschlussprüfung in den Berufen:
Bürokaufmann, Großhandelskaufmann, Einzelhandelskaufmann, Industriekaufmann

Berechtigungen

Absolvent*innen der Handelsakademie erwerben die Befähigung für das Allgemeine Handelsgewerbe, nachdem sie/er ein Jahr in der Praxis tätig war. Dann ist sie/er berechtigt, sich selbstständig zu machen.

Die Meisterprüfungsverordnung legt fest, dass der HAK-Abschluss den kaufmännisch-rechtskundlichen Teil der Meisterprüfung ersetzt.

Absolvent*innen der Handelsakademie können unmittelbar nach der Reife- und Diplomprüfung in allen nicht reglementierten Gewerben einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Für reglementierte Gewerbe sind fachlich einschlägige Tätigkeiten in unterschiedlicher Dauer und eine Befähigungsnachweisprüfung erforderlich.

Den Absolvent*innen der Handelsakademie wird die für eine selbständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen (staatliche Unternehmerprüfung).